Einfachere Tarifverträge, die für die Betriebe mit weniger Aufwand umzusetzen sind: So lautete eine der Zielsetzungen der Arbeitgeber in dieser Tarifrunde. Denn dies kann einen Beitrag dazu leisten, die Tarifverträge attraktiver zu machen und die Tarifbindung damit zu stärken. Auch dies ist mit dem Tarifabschluss gelungen.
Neue Arbeitszeitregelungen:
- Grundsätzlich gilt in der M+E-Industrie Baden-Württemberg die 35-Stunden-Woche. Aber Abweichungen sind natürlich möglich. Die Zahl von Arbeitsverträgen mit längerer Wochenarbeitszeit (bis 40 Stunden) ist allerdings durch die Tarifverträge begrenzt. Dafür gab es bisher insgesamt sieben verschiedene tarifliche Modelle. Diese werden nun durch ein einziges "Korridor"-Modell ersetzt. Dieses lässt Beschäftigten und Betrieben künftig mehr Freiheiten, die Arbeitszeiten individuell zu vereinbaren - je nach betrieblichem Bedarf und, wo möglich, auch nach den Wünschen der Arbeitnehmer.
- Im neuen Modell ist ein betrieblicher Durchschnitt von 36 Wochenstunden grundsätzlich zulässig - wobei Arbeitszeiten unter 25 Wochenstunden pauschal mit 25 Stunden berücksichtigt werden. Wird der 36-Stunden-Durchschnitt überschritten, beginnt eine "Gelbphase", in der die Betriebsparteien die Gründe der Überschreitung sowie Maßnahmen zur Reduzierung erörtern können. Konkrete Maßnahmen sind aber nicht vorgegeben. Erst, wenn der betriebliche Durchschnitt 36,5 Wochenstunden überschreitet, kann der Betriebsrat individuell längeren Arbeitszeiten wirksam widersprechen.
- Beispiel: In einem Betrieb arbeiten acht Prozent der Beschäftigten in Teilzeit (entspricht ungefähr dem Branchendurchschnitt), die jeweils mit 25 Wochenstunden gezählt werden. Damit sind jeweils 46 Prozent Arbeitsverträge mit 40 bzw. 35 Wochenstunden möglich, ehe der Betriebsrat weiteren 40-Stunden-Verträgen widersprechen kann.
- Übrigens: Die bisherigen Arbeitszeitmodelle werden zwar aus den Tarifverträgen gestrichen. Sie können aber, wenn von den Betrieben gewünscht, weiterhin angewendet werden.

Neuer einheitlicher Manteltarifvertrag
- Bisher gibt es in Baden-Württemberg aktuell noch sechs verschiedene Manteltarifverträge: Jeweils zwei für die drei Tarifgebiete Nordwürttemberg-Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern (jeweils eine Fassung für vor und nach der Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags ERA).
- Schon vor drei Jahren wurde damit begonnen, diese Tarifverträge inhaltlich zu überarbeiten, neu zu strukturieren und künftig in einen einheitlichen Manteltarifvertrag zu überführen. Diese Arbeit soll nun bis 1. Juli 2021 abgeschlossen werden.
- Dabei werden auch die neuen Arbeitszeitregelungen übernommen. Neu geregelt werden sollen dabei auch der Alterskündigungsschutz und die Alterssicherung - in einer diskriminierungsfreien Form.
Manteltarifvertrag Auszubildende:
- Dieser Tarifvertrag wurde neu strukturiert und in Teilen modernisiert. Dabei wurden auch Regelungen anderer Tarifverträge, die Azubis betreffen, integriert.
Gesprächsverpflichtung Modernisierung ERA-Tarifvertrag:
- Auch den Entgeltrahmentarifvertrag ERA wollen die Tarifparteien einer umfassenden Prüfung unterziehen. Dabei sollen insbesondere veränderte Berufsbilder sowie der sich derzeit beschleunigt vollziehende strukturelle und technologische Wandel berücksichtigt werden.
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