Erst die Rezession 2019, dann die Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 haben der M+E-Industrie in Deutschland und in Baden-Württemberg einen historischen Einbruch beschert. Die Produktion lag im vergangenen Jahr fast ein Fünftel unter dem Niveau von 2018. Mittlerweile geht es wieder aufwärts. Einige Firmen haben die Krise schon weitgehend hinter sich gelassen. Mit einer vollständigen Rückkehr zum Vorkrisenniveau für die gesamte Branche wird aber frühestens 2022 gerechnet.

Dennoch gibt es in diesem und im nächsten Jahr mehr Geld für die Beschäftigten – auch ein Vertrauensvorschuss darauf, dass der aktuelle Aufwärtstrend anhält und es keine erneuten Rückschläge gibt.

  • Keine Tabellenerhöhung: Die seit 1. April 2018 gültigen ERA-Entgelttabellen werden rückwirkend zum 1. Januar 2021 wieder in Kraft gesetzt – bis zum 30. September 2022.
  • Einmalig 500 Euro: In diesem Jahr erhält jeder Beschäftigte bis Ende Juni eine Zahlung von 500 Euro in Form einer Corona-Beihilfe (Auszubildende: 300 Euro; Teilzeitbeschäftigte anteilig). Diese ist – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – steuerfrei.
  • Neue jährliche Sonderzahlung „Trafobaustein“: 2022 wird eine neue jährliche Sonderzahlung eingeführt, die künftig immer im Februar ausgezahlt wird. Im kommenden Jahr beträgt sie 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab 2023 dann jährlich 27,6 Prozent eines Monatsentgelts. Die Höhe wird abgeleitet von einer angenommenen Tariferhöhung Erhöhung der Monatsentgelte von 2,3 Prozent (im Einführungsjahr zunächst nur berechnet für acht Monate). Die Sonderzahlung wird im Regelfall an die Beschäftigten ausgezahlt, kann aber auch als sogenannter „Trafobaustein“ genutzt werden, um bei einer reduzierten Arbeitszeit das monatliche Entgelt aufzustocken. (siehe „Bausteine für die Zukunft“) 
  • Automatische Differenzierung: Der sogenannte Zusatzbetrag in Höhe von 398,50 Euro, der 2019 im Zuge des Tarifvertrags T-ZUG (Sonderzahlung mit Wahloption Geld oder freie Tage) eingeführt wurde, wird in diesem Jahr in den Oktober geschoben. Er entfällt, wenn das Unternehmen 2021 eine Nettoumsatzrendite von weniger als 2,3 Prozent erzielt („automatische Differenzierung“). Damit soll verhindert werden, dass Betriebe, die immer noch tief in der Krise stecken, überfordert werden. Greift dieser Mechanismus, liegt die zusätzliche Kostenbelastung in diesem Jahr für die Betriebe nahe Null.
  • Variables Weihnachtsgeld: Darüber hinaus erhalten Unternehmen die Option, die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zu variabilisieren, was zu einer weiteren Kostenentlastung führen kann (siehe „Wettbewerbsfähigkeit“)

Tarifregeln für Dual Studierende: Künftig gilt der Manteltarifvertrag für Auszubildende auch für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Einige Regelungen sind davon aber ausgenommen. Azubi-Regelungen, die für die DHBW-Studierenden künftig gelten, sind z.B. eine tarifliche Ausbildungszeit von 35 Stunden in der Praxisphase, die monatliche Vergütung, ein tariflicher Urlaubsanspruch (zwischen 25 und 30 Tagen) sowie der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld, Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) und T-ZUG.

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