Nirgendwo in Deutschland sind die tariflichen Leistungen in der M+E-Industrie so weitreichend und umfangreich wie in Baden-Württemberg. Der internationale Wettbewerb wird jedoch immer härter. Zudem steht die Industrie vor großen Herausforderungen. Im Zuge der Transformation – Digitalisierung, Klimaneutralität oder Mobilitätswende – werden die Karten neu gemischt, und auch die baden-württembergische M+E-Industrie muss sich auf die neue Situation einstellen, will sie ihre bisherige Spitzenposition behaupten.

Die Arbeitgeber hatten daher in dieser Tarifrunde angemahnt, die tariflichen Sonderleistungen in Baden-Württemberg im Hinblick auf die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zu überprüfen – auch wenn klar war, dass die Gewerkschaft Errungenschaften der Vergangenheit verteidigen und es kaum zulassen würde, dass den Beschäftigten substanziell etwas weggenommen wird. Am Ende stehen nun einige intelligente Lösungen, die kurz-, mittel- oder langfristig zu Entlastungen der Firmen führen können, z.B.:

  • Variables Weihnachtsgeld: Künftig haben Betriebe die Option, die betriebliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) variabel zu gestalten. Dafür wird für mindestens drei Jahre eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen, in der Kennzahlen festgelegt werden. Entsprechend dieser Kennzahlen wird die Sonderzahlung dann jeweils um bis zu 50 Prozent gekürzt oder erhöht. Die Betriebe müssen dabei eine geeignete Form der Beschäftigungssicherung vereinbaren.
    Dieser Mechanismus kann dazu führen, dass z.B. Betriebe in einer wirtschaftlich schwierigen Situation (oder vor großen Herausforderungen) bei den Kosten vorübergehend entlastet werden. Umgekehrt haben die Beschäftigten die Aussicht, dass sie bei einem guten Geschäftsverlauf mehr Geld bekommen (der maximale Entlastungseffekt für die Betriebe bzw. das maximale Entgeltplus für die Beschäftigten liegen jeweils bei rund zwei Prozent eines Jahresentgelts).
     
  • Berechnung des Leistungsentgelts: Laut ERA-Tarifvertrag ist das betriebliche Leistungsentgeltvolumen so definiert, dass es einem Durchschnitt von 15 Prozent Leistungsentgelt pro Beschäftigtem entspricht. Künftig wird dieser Durchschnitt anders berechnet. Dabei werden neu eintretende Beschäftigte, die in der Regel mit einem niedrigeren Leistungsentgelt anfangen, für drei Jahre (bisher: 6 Monate) aus der Berechnung herausgenommen. Dadurch erhöht sich automatisch der Durchschnitt für die Beschäftigten, die in der Berechnung berücksichtigt sind. Wird dann z.B. der betriebliche Durchschnitt wieder auf die angestrebten 15 Prozent zurückgeführt, kann dies zu einer Kostenentlastung führen.
     
  • Arbeitszeitregelungen: Die bisherigen sieben tariflichen Modelle, die regeln, wie viele Beschäftigte wie lange arbeiten dürfen, werden durch ein einziges Modell ersetzt (siehe: „Attraktivere Tarifverträge“).
     
  • Gesprächsverpflichtung: Die Tarifvertragsparteien Südwestmetall und IG Metall Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, in den kommenden Jahren fortlaufend zu überprüfen, welche Auswirkungen die durch die Pandemie verschärfte Wirtschaftskriseund die strukturellen Umbrüche auf die baden-württembergische Metall- und Elektroindustrie haben. Das gemeinsame Ziel ist es, tarifpolitisch einen Beitrag zu wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen zu leisten, mit denen insbesondere industrielle Arbeitsplätze und gute Beschäftigungsbedingungen erhalten werden. Wenn eine Seite einen Änderungsbedarf anmeldet, soll dieser ergebnisoffen diskutiert werden.

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